Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei, deren Rechtsanwälte seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit ihren Schwerpunkt im Bereich des Medizinrechts haben. Hauptsächlich betrifft dies Fragen aus dem Arzt- und Patientenrecht. Hierbei geht es insbesondere um die Durchsetzung und die Abwehr zivilrechtlicher Haftung aus Behandlungsfehlern sowie die Überprüfung von ärztlichen Honoraransprüchen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts und Berufsrecht der Ärzte.
Daneben bearbeiten wir Rechtsgebiete, die sich mit dem Medizinrecht überschneiden, wie dem Sozial- und Versicherungsrecht, sowie dem Personenschadenrecht.
Neben Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht stehen wir in den Rechtsgebieten des Erbrechts, des Miet- und Arbeitsrechts beratend zur Verfügung. |
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